Schadensersatzrecht
Ich bin vornehmlich auf dem Sektor des sog. „Schadensregresses“ nach § 116 des Zehnten Sozialgesetzbuches (SGB X) tätig.
Nach dieser Vorschrift können gesetzliche Krankenversicherungen Kosten, die sie für die Herstellung der Gesundheit von Versicherten aufgewandt haben, vom Schädiger ersetzt verlangen.
Das schadensstiftende Ereignis kann beispielsweise auf einen Arztfehler, Unfälle jedweder Art oder auf einer Schlägerei beruhen.
Mein Tätigkeitsfeld besteht dabei in der aussergerichtlichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen beim Schädiger oder bei einer Haftpflichtversicherung (sog. „Inkasso“ oder „Forderungsmanagement“) oder in der Beschreitung des Rechtsweges.
Hierzu ist die Kenntnis von Teilen verschiedentlicher Rechtsgebieten erforderlich: angefangen vom allgemeinen Haftungsrecht über das Strassenverkehrsrecht bis zum Versicherungsrecht usw. Aber auch sind interdisziplinär Fragen zu ausserjuristischen Gebieten (z. B. die Medizin) zu beantworten, wobei es meistens meine Aufgabe ist, in Zusammenarbeit mit anderen nichtjuristischen Experten gutachterliche Bewertungen und Darstellungen juristisch zu würdigen.
Das Schadensersatzrecht ist ein sehr umfassendes Rechtsgebiet. Es wird auf den Seiten von www.schadensregress.de gesondert behandelt.
Letzte Änderung am Donnerstag, 28. April 2011 um 01:36:03 Uhr.
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